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   BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 153/15   

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BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 153/15 (https://dejure.org/2017,6031)
BAG, Entscheidung vom 15.02.2017 - 7 AZR 153/15 (https://dejure.org/2017,6031)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - 7 AZR 153/15 (https://dejure.org/2017,6031)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 256 Abs 1 ZPO, § 17 S 1 TzBfG
    Befristung - Feststellungsklage des Arbeitgebers

  • IWW

    § 17 Satz 1 TzBfG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 15 Abs. 1 TzBfG, § 17 TzBfG, § 17 Satz 2 TzBfG, § 7 KSchG, § 33 Abs. 2 Nr. 3, § 236a SGB VI, § 33 Abs. 2 Nr. 1, § 235 SGB VI, § 97 Abs. 1 ZPO

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Befristung - Feststellungsklage des Arbeitgebers

  • Wolters Kluwer

    Systematik von Feststellungsklage und Befristungskontrollklage bei befristeten Arbeitsverhältnissen

  • Betriebs-Berater

    Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage des Arbeitgebers bei Befristung eines Arbeitsvertrags

  • bag-urteil.com

    Befristung - Feststellungsklage des Arbeitgebers

  • rewis.io

    Befristung - Feststellungsklage des Arbeitgebers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1; TzuBfG § 17 S. 1
    Systematik von Feststellungsklage und Befristungskontrollklage bei befristeten Arbeitsverhältnissen

  • datenbank.nwb.de

    Befristung - Feststellungsklage des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristung - und die Feststellungsklage des Arbeitgebers

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Befristung - Feststellungsklage des Arbeitgebers

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Feststellungsklage hinsichtlich Zeitpunkt der Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsvertrag bis zur Rente

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Feststellungsklage des Arbeitgebers zur Wirksamkeit einer Befristung ist unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 158, 116
  • NJW 2017, 2573
  • NZA 2017, 803
  • BB 2017, 1395
  • JR 2018, 544
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 851/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Altersgrenze vor Vollendung des

    Auszug aus BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 153/15
    Die Befristungskontrollklage erfasst nicht nur den Streit über die Wirksamkeit einer Befristung, sondern - im Falle einer Zweckbefristung - auch den Streit über den Eintritt der Zweckerreichung sowie den Streit über den in der Befristungsabrede vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG 16. April 2003 - 7 AZR 119/02 - zu I 1 a der Gründe, aaO; vgl. für die Bedingungskontrollklage BAG 4. November 2015 - 7 AZR 851/13 - Rn. 16) .

    Wegen dieses untrennbaren Zusammenhangs sind beide Fragen Gegenstand einer Befristungskontrollklage (vgl. zum Gegenstand einer Bedingungskontrollklage: BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 276/14 - Rn. 16; 23. März 2016 - 7 AZR 827/13 - Rn. 14, BAGE 155, 1; 4. November 2015 - 7 AZR 851/13 - Rn. 16; 14. Januar 2015 - 7 AZR 880/13 - Rn. 13; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 18, BAGE 148, 357; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 12 f.; 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 18 ff., aaO) .

    Macht der Arbeitnehmer gerichtlich geltend, eine Befristung sei nicht vereinbart, hat dies nicht mit einer Befristungskontrollklage nach § 17 Satz 1 TzBfG zu geschehen, sondern mit einer allgemeinen Feststellungsklage gemäß § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. BAG 8. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - Rn. 15, BAGE 136, 270; 16. April 2008 - 7 AZR 132/07 - Rn. 10, BAGE 126, 295; vgl. zur Bedingungskontrollklage: BAG 4. November 2015 - 7 AZR 851/13 - Rn. 17; 18. Oktober 2006 - 7 AZR 662/05 - Rn. 13; 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu I 2 a und b, 3 der Gründe, BAGE 111, 148) .

  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 704/09

    Bedingungseintritt und Klagefrist

    Auszug aus BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 153/15
    Die Formulierung in § 17 Satz 1 TzBfG erklärt sich daraus, dass bei sog. Kalenderbefristungen iSv. § 15 Abs. 1 TzBfG der Ablauf der vereinbarten Zeit regelmäßig feststeht und daher typischerweise kein Streit über das Befristungsende, sondern "nur" über die Wirksamkeit der Befristung besteht (BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 21, BAGE 137, 292) .

    Wegen dieses untrennbaren Zusammenhangs sind beide Fragen Gegenstand einer Befristungskontrollklage (vgl. zum Gegenstand einer Bedingungskontrollklage: BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 276/14 - Rn. 16; 23. März 2016 - 7 AZR 827/13 - Rn. 14, BAGE 155, 1; 4. November 2015 - 7 AZR 851/13 - Rn. 16; 14. Januar 2015 - 7 AZR 880/13 - Rn. 13; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 18, BAGE 148, 357; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 12 f.; 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 18 ff., aaO) .

    Die Interessen des Arbeitgebers an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit werden durch die in § 17 Satz 1 TzBfG bestimmte Klagefrist gewahrt (vgl. BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 21, BAGE 137, 292) .

  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 119/02

    Klagefrist für Befristungskontrolle

    Auszug aus BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 153/15
    Streitgegenstand einer Befristungskontrollklage nach § 17 Satz 1 TzBfG ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbarten Befristung zu dem in dieser Vereinbarung vorgesehenen Termin (BAG 16. April 2003 - 7 AZR 119/02 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 106, 72) .

    Die Befristungskontrollklage erfasst nicht nur den Streit über die Wirksamkeit einer Befristung, sondern - im Falle einer Zweckbefristung - auch den Streit über den Eintritt der Zweckerreichung sowie den Streit über den in der Befristungsabrede vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG 16. April 2003 - 7 AZR 119/02 - zu I 1 a der Gründe, aaO; vgl. für die Bedingungskontrollklage BAG 4. November 2015 - 7 AZR 851/13 - Rn. 16) .

  • BAG, 19.11.2019 - 7 AZR 582/17

    Saisonarbeitsverhältnis - Beschäftigung während der Badesaison

    a) Streitgegenstand einer Befristungskontrollklage nach § 17 Satz 1 TzBfG ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbarten Befristung zu dem in dieser Vereinbarung vorgesehenen Termin (BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 153/15 - Rn. 11, BAGE 158, 116) .
  • BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 117/17

    Arbeitnehmerstatus eines Musikschullehrers

    Streitgegenstand einer Befristungskontrollklage nach § 17 Satz 1 TzBfG ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbarten Befristung zu dem in der Vereinbarung vorgesehenen Termin (BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 153/15 - Rn. 11; 16. April 2003 - 7 AZR 119/02 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 106, 72) .
  • LAG Hessen, 15.03.2018 - 9 Sa 1399/16

    § 611 Abs. 1 BGB, § 611a BGB, § 17 S. 1 TzBfG, § 17 S. 2 TzBfG, § 611 Abs. 1 BGB,

    Da der Streitgegenstand einer Befristungskontrollklage nach § 17 Satz 1 TzBfG die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbarten Befristung zu dem in der Vereinbarung vorgesehenen Termin ist ( BAG, Urteil vom 21. November 2017 - 9 AZR 117/17, nach juris; BAG, Urteil vom 15. Februar 2017 - 7 AZR 153/15, nach juris ), ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des streitbefangenen Beendigungstermins grundsätzlich Voraussetzung für den Erfolg einer Befristungskontrollklage.
  • LAG Hessen, 14.03.2022 - 18 Sa 141/21

    Anwendungsbereich der Befristungskontrollklage nach § 17 S. 1 TzBfG ; Ergänzende

    Die Befristungskontrollklage gemäß § 17 S. 1 TzBfG erfasst nicht nur den Streit über die Wirksamkeit einer Befristung, sondern - im Falle einer Zweckbefristung - auch den Streit über den Eintritt der Zweckerreichung, sowie den Streit über den in der Befristungsabrede vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ( BAG Urteil vom 15. Februar 2017 - 7 AZR 153/15 - NZA 2017, 803, Rz. 11; BAG Urteil vom 16. April 2003 - 7 AZR 119/02 - NZA 2004, 283, Rz. 15 ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2017 - 3 Sa 228/17

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer wegen

    Eine solche Klage ist auf die Feststellung der zeitlichen Begrenzung eines Rechtsverhältnisses iSv. § 256 Abs. 1 ZPO gerichtet (vgl. zB BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 153/15 - Rn. 10 mwN).
  • LAG Niedersachsen, 12.02.2020 - 2 Sa 172/19

    Verpflichtung zur Arbeits- bzw. Dienstleistung als Merkmal eines Arbeits- oder

    Streitgegenstand einer Befristungskontrollklage nach § 17 Satz 1 TzBfG ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbarten Befristung zu dem in der Vereinbarung vorgesehenen Termin ( BAG, 15. Februar 2017 - 7 AZR 153/15 - BAG, 16. April 2003 - 7 AZR 119/02 - zu I 1 a der Gründe, BAGE 106, 72).
  • LAG Niedersachsen, 08.01.2018 - 15 Sa 318/17

    Angemessene Befristungsregelung bei befristeter Übertragung einer anderen

    Er hat damit zum Ausdruck gebracht, dass sich die Zulässigkeit einer Klage, deren Streitgegenstand die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer vereinbarten Befristung zu einem bestimmten Termin ist, allein nach § 17 TzBfG richten soll (BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 153/15 - Rn. 13).
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